Es gibt zahlreiche dramatische Theaterstücke und Aufführungen, die nicht ohne die Verwendung von Waffen, bzw. Schusswaffen auskommen. Doch dürfen bei einer Theateraufführung eigentlich echte Schusswaffen verwendet werden? Wie sieht es bei einem inszenierten Schwertkampf oder Kampf mit dem Degen aus? Befinden sich die Zuschauer oder Schauspieler in ernsthafter Gefahr? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Text in seinen Grundzügen.
Der generelle Schusswaffengebrauch bei Theateraufführungen
Prinzipiell dürfen bei Theateraufführungen nur unter strengen Vorlagen Schusswaffen bzw. freie Waffen von Demmer-Shop.de verwendet werden. Niemand wird mit einer „scharfen“ Waffe einfach auf der Bühne stehen dürfen. Zum einen sind Dekowaffen erlaubt, zum anderen dürfen auch Schreckschusswaffen verwendet werden. Hier werden häufig die kleinsten Kaliber, nämlich die 6mm-Kaliber verwendet, die von ihrer Größe her Spielzeugpistolen ähneln. Die Verwendung der Schreckschusspistole ist eigentlich nur mit einem kleinen Waffenschein erlaubt. Das deutsche Recht erlaubt allerdings den Gebrauch der Schreckschusspistole ohne Waffenschein auf „befriedetem Gebiet“. Mit diesem Begriff sind Räume gemeint, die in der Regel nicht für jedermann zugänglich sind. Beim Volkstheater trifft diese Regelung zu, da nur die Schauspieler Zutritt hinter/auf die Bühne haben. Somit muss in diesem Falle keiner der Schauspieler einen kleinen Waffenschein nachweisen.
Gefahren von Schreckschusspistolen für die Schauspieler
Mittlerweile sind viele Theater dazu übergegangen, nur noch aus dem „off“ mit einer Schreckschusspistole zu schießen. Das bedeutet, dass in der Szene selbst nur eine Dekowaffe zum Einsatz kommt und zum Beispiel mittels Lichtsignal Jemand anderes hinter der Bühne oder versteckt schießt, so dass es so aussieht, als hätte der Schauspieler selbst geschossen. Auch von Schreckschusspistolen gehen gewisse Gefahren aus, zum einen ist der Geräuschpegel sehr hoch, sodass oft Ohrstöpsel getragen werden müssen, auch die Patronen selbst können natürlich durch Metallsplitter gefährlich werden. Allerdings sind diese Gefahren kalkulierbar, bzw. letztere eher selten. Diese Waffen müssen jedoch in einem extra Schrank verschlossen und aufbewahrt werden.
Deko- und Anscheinwaffen im Theater
Bei Dekowaffen (im Juristendeutsch auch Anscheinwaffen genannt) handelt es sich um Waffen, die den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken sollen. Sie können jedoch nicht zum Schießen verwendet werden, bzw. sind unbrauchbar gemacht, wenn es sich um eine Originalwaffe handelt. Als Ausnahmen gelten hier zum Beispiel Wasserpistolen, die schon vom Aussehen her als Spielzeug anzusiedeln sind. Diese und andere, deutlich erkennbaren Spielzeugpistolen, fallen nicht unter die Gesetzgebung. Das Tragen und Führen in der Öffentlichkeit von diesen oben genannten Anscheinwaffen ist in der Regel strengstens untersagt. Allerdings gelten Ausnahmen bei Fotos, beim Film und auch bei Theaterstücken. Ein Waffenschein für diese „Waffen“ ist nicht von Nöten, bzw. wird auch gar nicht ausgestellt.
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